1. Anmeldung
Die Anmeldung hat für uns erst Gültigkeit, nachdem die jeweilige Anzahlung für die betreffende Veranstaltung/Ausfahrt/Skikurs geleistet wurde. Sofern in den Ausschreibungen nicht anders geregelt, ist der Restbetrag 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Bei Kinderskikursen muss der Skikurs bei der Anmeldung bezahlt werden, die Busgebühren und Liftkosten werden extra berechnet. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung von Seiten der Skischule.
1.1 Kinder und Jugendliche
Bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren übertragen Sie mit der verbindlichen Anmeldung für die Dauer der Veranstaltung die Erziehungsberechtigung und Verantwortung der jeweiligen Leitung.
2. Bezahlung
Bei Ihren Überweisungen geben Sie bitte die genaue Angabe der gewünschten Veranstaltung/Ausfahrt/Skikurs mit an.
Bankverbindung Skiclub Neckartailfingen Kreissparkasse Nürtingen
IBAN: DE53 6115 0020 0100 9523 19
BIC: ESSLDE66XXX
Bitte beachten Sie die Angaben der jeweiligen Veranstaltung, in der eine eigene IBAN-NR. zu verwenden ist.
3. Preisänderungen
Ausgangspunkt der Preisberechnung ist unsere Ausschreibung. Preisänderungen behalten wir uns vor; speziell bei Kursschwankungen, Liftkosten usw.
4. Rücktritt
Bei Rücktritt nach Fälligkeit des Restbetrages (in der Regel 14 Tage vor Reisebeginn) sind, falls eine Ersatzperson nicht gefunden wurde, die dem Verein entstanden Kosten – in jedem Fall aber eine Unkostenpauschale von 10%, mindestens jedoch aber 20,– Euro zu erstatten.
5. Versicherung
Bei Ausfahrten, Wanderungen und Veranstaltungen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch den Veranstalter bzw. über den Württembergischen Landessportbund. Wir müssen deshalb jede Haftung ausschließen und empfehlen allen Reiseteilnehmern die eigene Haftpflicht-, Unfall-, und Reiseversicherung, z.B. die DSV Versicherung.
6. Haftung
Der Skiclub übernimmt für die Reiseteilnehmer in deren Auftrag und Rechnung die Reservierung der Unterkunft und der Verkehrsleistungen. Er haftet für eigenes Verschulden, er haftet nicht für Verschulden anderer Leistungsträger (Hotels, Pensionen, Transportunternehmen).
7. Ausrüstung
Für die Skiausrüstung sind die Reise- bzw. Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Bitte lass vor der Skiausfahrt in deinem eigenen Interesse und zur persönlichen Sicherheit die Bindung deiner Sportausrüstung im Sportfachgeschäft überprüfen.
8. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört auch, dass er ein zumutbares Ersatzangebot akzeptiert, auf jeden Fall seine Beanstandungen sofort der Reiseleitung mitteilt.
9. Einzelzimmer
Bitte bedenken Sie bei der Buchung von Einzelzimmern, dass diese bei uns sehr knapp sind und meistens nicht schön. Wir werden in unserer Gruppe bestimmt jemanden finden, mit dem Sie mit Ihrem Einverständnis ein Doppelzimmer teilen und sich somit den teuren EZ-Zuschlag sparen können.
10. Reiseabsage
Eine Reise kann wegen zu geringer Beteiligung, amtlichen Unwetterwarnungen oder ungenügender Schneelage abgesagt werden. Anzahlung bzw. Reisepreis werden unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten zurück erstattet.
11. Änderungen
Änderungen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt der Gemeinde Neckartailfingen, Internet www.snc-ev.de oder dem Infotelefon.
12. Abfahrt
Festhalle Neckartailfingen, evtl. weitere Abfahrtsorte entnehmen Sie der Ausschreibung.